Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Bund stellt 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit.
Pro Projekt sind bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich. Sportvereine sollten jetzt ihre Kommune ansprechen, denn das Förderportal öffnet am 10. November.
Sportvereine aufgepasst: Ein neues Förderprogramm des Bundes steht bereit, um eure Kommunen bei der Sanierung von maroden Sportstätten finanziell zu unterstützen.
Am Donnerstag, 16. Oktober, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt. Für den Projektaufruf 2025/2026 sind Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt. Und ihr habt die Möglichkeit, über eure Kommunen Projekte einzureichen.
Wenn euer Verein also eine Sportstätte nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag auf den Weg zu bringen.

Was wird gefördert ?
Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbäder oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.
Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen kann ebenfalls gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen).
Aber: Das bedeutet nicht, dass Sportvereine nichts tun können.
Denn: Sportvereine können und sollten ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ja ohnehin in der Hand der Kommune.
Sollte ein Verein eine vereinseigene Sportstätte für ein Projekt vorschlagen wollen, ist das auch möglich. Allerdings muss auch hier der Weg über die Kommune genommen werden. Der Verein kann die Förderung nicht selbst beantragen. Sollte das Projekt des Vereins angenommen werden, müsste die Kommune das Geld dann an den Verein weiterleiten.
Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interesse an einer Förderung eines Projekts bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein und dann auch hier verlinkt werden. Schaut also gerne ab dem 10. November nochmal hier vorbei.
Im Februar 2026 entscheidet dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung möchte außerdem eine digitale Informationsveranstaltung durchführen. Der Termin ist aktuell noch nicht bekannt.
Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet.
Quelle:
https://www.dosb.de/…/sanieren-modernisieren…
